Ideal für gutverdienende Privatpersonen, Selbstständige, Freiberufler, Kapitalanleger und Unternehmer.

Reduzieren Sie Ihre Einkommensteuer, indem Sie in 1 von 5 denkmalgeschützten Wohneinheiten in Döbeln investieren!

Eine einmalige Gelegenheit für alle, die auf legale Weise ihre Einkommensteuer senken und gleichzeitig den Denkmalschutz in der Region Döbeln unterstützen möchten.

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Investment zur Steuerreduzierung –
So funktioniert es:

Zahlen Sie zu viel Einkommensteuer und möchten clever investieren, um Ihre Steuerlast in privates, aktives Vermögen umzuwandeln?

Mit einer Investition in eine denkmalgeschützte Immobilie in Döbeln können Sie genau das erreichen. Döbeln, eine Stadt mit über tausendjähriger Geschichte, zählt zu den „goldenen Städten“ Sachsens, da sie im Zweiten Weltkrieg unzerstört blieb.

Als Anleger finanzieren Sie den KfW-Kredit durch die Miete, tilgen nur 70 % des Kredits und erhalten zusätzlich steuerfreie Zuschüsse. Nach 10 Jahren können Sie das Objekt steuerfrei veräußern.

Keine Vorkenntnisse oder aufwendige Recherchen sind erforderlich. Melden Sie sich einfach für ein Gespräch an, und wir beraten Sie kostenlos, um Ihnen zu zeigen, wie Sie von dieser Möglichkeit profitieren können.

Hinweis: Es sind nur noch 3 von 5 Wohneinheiten verfügbar.

„Mit einem Investment in eine Denkmalimmobilie können Sie sich staatliche Förderungen und finanzielle Vorteile sichern.“

Projektleitung Artur Oppenhorst

Einkommensteuergesetz (EStG)

§ 7h Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen

Artur Oppenhorst, Projektleiter

(1) Bei einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich kann der Steuerpflichtige abweichend von § 7 Absatz 4 bis 5a im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 des Baugesetzbuchs absetzen. Satz 1 ist entsprechend anzuwenden auf Herstellungskosten für Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes im Sinne des Satzes 1 dienen, das wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben soll, und zu deren Durchführung sich der Eigentümer neben bestimmten Modernisierungsmaßnahmen gegenüber der Gemeinde verpflichtet hat. Der Steuerpflichtige kann die erhöhten Absetzungen im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und in den folgenden elf Jahren auch für Anschaffungskosten in Anspruch nehmen, die auf Maßnahmen im Sinne der Sätze 1 und 2 entfallen, soweit diese nach dem rechtswirksamen Abschluss eines obligatorischen Erwerbsvertrags oder eines gleichstehenden Rechtsakts durchgeführt worden sind. Die erhöhten Absetzungen können nur in Anspruch genommen werden, soweit die Herstellungs- oder Anschaffungskosten durch Zuschüsse aus Sanierungs- oder Entwicklungsförderungsmitteln nicht gedeckt sind. Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums ist ein Restwert den Herstellungs- oder Anschaffungskosten des Gebäudes oder dem an deren Stelle tretenden Wert hinzuzurechnen; die weiteren Absetzungen für Abnutzung sind einheitlich für das gesamte Gebäude nach dem sich hiernach ergebenden Betrag und dem für das Gebäude maßgebenden Prozentsatz zu bemessen.

(1a) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, sofern Maßnahmen zur Herstellung eines neuen Gebäudes führen. Die Prüfung, ob Maßnahmen zur Herstellung eines neuen Gebäudes führen, obliegt der Finanzbehörde.

(2) Der Steuerpflichtige kann die erhöhten Absetzungen nur in Anspruch nehmen, wenn er durch eine nicht offensichtlich rechtswidrige Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde die Voraussetzungen des Absatzes 1 für das Gebäude und die Maßnahmen nachweist; die Bescheinigung hat die Höhe der Aufwendungen für die Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 1 und 2 zu enthalten. Sind ihm Zuschüsse aus Sanierungs- oder Entwicklungsförderungsmitteln gewährt worden, so hat die Bescheinigung auch deren Höhe zu enthalten; werden ihm solche Zuschüsse nach Ausstellung der Bescheinigung gewährt, so ist diese entsprechend zu ändern.

(3) Die Absätze 1 bis 2 sind auf Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie auf Eigentumswohnungen und auf im Teileigentum stehende Räume entsprechend anzuwenden.

Fußnote
(+++ § 7h: Zur Anwendung vgl. § 52 +++)

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7h.html 

Highlights

IHRER ZUKÜNFTIGEN EIGENTUMSWOHNUNG

Artur Oppenhorst, Projektleiter

🏰

Historisches Wohnen mit modernem Komfort Erleben Sie die einzigartige Verbindung von historischem Charme und modernem Wohnkomfort.

🌳

Idyllische Lage am Wasser
Genießen Sie eine ruhige und malerische Umgebung direkt an der Mulde, nur wenige Schritte von der Altstadt entfernt.

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Zentrale und doch ruhige Lage
Wohnen Sie in unmittelbarer Nähe zum Rathaus und allen wichtigen Einrichtungen, ohne auf die Ruhe der Natur verzichten zu müssen

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Hochwertige Sanierung nach Denkmalschutzrichtlinien
Profitieren Sie von einer sorgfältigen Sanierung, die den historischen Wert des Gebäudes bewahrt und gleichzeitig moderne Annehmlichkeiten bietet.

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Attraktive steuerliche Vorteile
Nutzen Sie erhebliche Steuervorteile durch die vollständige Abschreibung der Sanierungskosten und profitieren Sie von staatlichen Förderungen.

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Schlüsselfertige Übergabe
Ziehen Sie stressfrei in Ihre neue Wohnung ein, die komplett schlüsselfertig und nach höchsten Standards saniert übergeben wird.

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Nachhaltiges Wohnen im Denkmalschutz
Wohnen Sie in einem Gebäude, das nicht nur Geschichte bewahrt, sondern auch durch moderne, energieeffiziente Technik überzeugt.

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Provisionsfrei
Profitieren Sie von einem provisionsfreien Kauf und sparen Sie zusätzliche Kosten.

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Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten
Passen Sie Ihre Wohnung nach Ihren Wünschen an – von Grundrissänderungen bis hin zur Auswahl exklusiver Materialien.

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Langfristige Wertsteigerung
Profitieren Sie von einer Investition in eine begehrte Lage mit langfristigem Wertsteigerungspotenzial.

Rechenbeispiel: Ihre Investition in eine denkmalgeschützte Immobilie

Um Ihnen zu zeigen, wie lohnend eine Investition in eine denkmalgeschützte Immobilie sein kann, haben wir folgendes Rechenbeispiel für Sie erstellt:

Annahmen:

  • Kaufpreis der Immobilie: 220.000 €
    Davon sind 120.000 € Sanierungskosten.
  • Tilgungszuschuss: 40 % auf den Sanierungsanteil (120.000 €), also 48.000 €.
  • Mietrendite: 6 % pro Jahr.
  • Steuersatz des Investors: 42 % bei einem jährlichen Einkommen von 80.000 €.
  • Laufzeit: 10 Jahre.

1. Finanzierung und Tilgungszuschuss

  • KfW-Darlehen: 150.000 € zu einem Zinssatz von 2,33 %.
  • Tilgungszuschuss: 48.000 € (40 % der Sanierungskosten von 120.000 €).
  • Effektiver Rückzahlungsbetrag: 150.000 € – 48.000 € = 102.000 €.

2. Steuerliche Abschreibung

  • Sanierungskosten: 120.000 €, die zu 100 % steuerlich abschreibbar sind.
  • Jährliche Abschreibung: 9 % für die ersten 8 Jahre (10.800 € pro Jahr), 7 % für die letzten 2 Jahre (8.400 € pro Jahr).
  • Jährliche Steuerersparnis:
    • Erste 8 Jahre: 10.800 € * 42 % = 4.536 € pro Jahr.
    • Letzte 2 Jahre: 8.400 € * 42 % = 3.528 € pro Jahr.
  • Gesamte Steuerersparnis über 10 Jahre: 36.288 €.

3. Mieteinnahmen

  • Jährliche Mieteinnahmen: 6 % von 220.000 € = 13.200 €.
  • Gesamte Mieteinnahmen über 10 Jahre: 132.000 €.

4. Zinskosten

  • Zinskosten pro Jahr: 2,33 % von 150.000 € = 3.495 €.
  • Zinskosten über 10 Jahre: 34.950 €.

5. Gesamtbilanz nach 10 Jahren

  • Einnahmen:
    • Steuerersparnis: 36.288 €
    • Mieteinnahmen: 132.000 €
    • Tilgungszuschuss: 48.000 €
  • Ausgaben:
    • Zinskosten: 34.950 €
    • Effektive Rückzahlung des KfW-Darlehens: 102.000 €

Gesamtgewinn:
Einnahmen (216.288 €) – Ausgaben (136.950 €) = 79.338 €.

Zusammenfassung:

Mit einer Investition in diese denkmalgeschützte Immobilie sichern Sie sich nicht nur erhebliche Steuerersparnisse und staatliche Zuschüsse, sondern auch regelmäßige Mieteinnahmen. Über einen Zeitraum von 10 Jahren erzielen Sie somit einen Gesamtgewinn von über 79.000 €, und das alles ohne die Berücksichtigung einer möglichen Wertsteigerung der Immobilie.

Disclaimer: Die oben genannten Zahlen und Berechnungen sind rein beispielhaft und dienen lediglich der Veranschaulichung. Die tatsächlichen Ergebnisse können je nach individueller Situation, Marktbedingungen und weiteren Faktoren variieren. Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuerberatung anbieten und keine steuerlichen Angaben machen dürfen. Für eine fundierte steuerliche Beratung und eine genaue Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater zu konsultieren.

Lage Baudenkmal – Denkmalschutz

Das Baudenkmal Döbeln befindet sich am Staupitzsteg auf der malerischen Muldeninsel, keine zwei Fußminuten vom Rathaus entfernt. Die Lage ist exzellent, am Rande der Altstadt, mit Ausblick aus dem Fenster auf das Stauwehr der Mulde. Wir sanieren hier in nach Maßgabe der behördlichen Auflagen durch das Landratsamt Mittelsachsen ein ehemaliges 6-Familienhaus in allen Gewerken. Es entstehen fünf moderne Wohnungen in einem Effizienzhaus Denkmalschutz.

Lage im Überblick

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In der Nähe der malerische Muldeninsel

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Bahnhof und Bushaltestelle in 350m erreichbar.

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Zentrale Lage mit guter Erreichbarkeit auch zu Fuß

🌳

Ruhe und Natur am Rande der Stadt

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Historisches Ambiente in der Altstadt

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Ausblick auf das Stauwehr

Döbeln auf einen Blick